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Wir haben uns mit Immobilien Schmid dem Immobilien Kauderwelsch zugewandt und erklären einige Begriffe. Einen Überblick bekommst du im neusten IG TV: https://www.instagram.com/nagoldfieber/ Wir haben ein paar weitere Begriffe für dich hier erklärt: 1. Courtage: Dies ist die Provision, die der Makler beim Verkauf einer Immobilie bekommt. Diese kann zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises…

Wir haben uns mit Immobilien Schmid dem Immobilien Kauderwelsch zugewandt und erklären einige Begriffe.

Einen Überblick bekommst du im neusten IG TV: https://www.instagram.com/nagoldfieber/

Wir haben ein paar weitere Begriffe für dich hier erklärt:

1. Courtage:

Dies ist die Provision, die der Makler beim Verkauf einer Immobilie bekommt. Diese kann zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises liegen. Bei der Vermietung ist diese auf zwei Monatskaltmieten begrenzt. 

2. Anfechtungsklage:

Diese kann man erlassen, wenn man gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung ist. Dafür muss man dann eine Klage beim Amtsgericht einreichen, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

3. Baulast:

Diese sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Dadurch werden auf dem Grundstück gewisse Dinge geduldet oder müssen unterlassen werden. Beispielsweise muss den Anwohnern eines Grundstücks ein Anschluss an die Straße bzw. ein Wegerecht geboten werden.

4. Exposé:

Wenn man seine Immobilie verkaufen möchte, benötigt man dies. Es enthält die Fakten über die Immobilie im Detail.

5. Disagio:

Dies verbilligt den anfänglichen Zinssatz und bezeichnet den Unterschiedsbetrag zwischen der bewilligten Kreditsumme und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag. Es handelt sich also um eine Zinsvorauszahlung.

6. Vorkaufsrecht: 

Der Käufer kann verlangen, dass ihm das Grundstück zu den gleichen Bedingungen verkauft wird, die der Eigentümer im Kaufvertrag mit einem Erwerber vereinbart hat. 

7. Realteilung:

Dies bezeichnet die Aufteilung eines Grundstücks in zwei einzelne, also selbstständige Grundstücke.

8. Erschließungsverkäufe:

Dabei handelt es sich um Kosten für Straßen, Wege und Plätze, an denen Baugrundstücke liegen oder die innerhalb der Grundstücke liegen.

9. Vergleichswertverfahren:

Damit können die Bodenwerte für ein Grundstück bestimmt werden. Um Vergleichswerte zu erzielen, werden die Kaufpreise ähnlicher Grundstücke herangezogen.

10. Umkehrhypothek:

Dabei erhält der Eigentümer von einem Dahrlehensgeber, also zum Beispiel der Bank oder der Versicherung ein Darlehen, das in Monatsraten oder Einmalzahlungen ausgezahlt wird.

Hoffentlich findest du dich jetzt besser in der Immobilienwelt zurecht!